EmpCo setzt klare Regeln für nachhaltige Produktwerbung
Unternehmen müssen künftig klarer und nachvollziehbar erklären, welche Umwelt- oder Sozialvorteile ihre Produkte wirklich haben. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ sind nur noch erlaubt, wenn sie belegbar und konkret sind. Auch Aussagen zur CO?-Neutralität sind nur zulässig, wenn dahinter ein realistischer und überprüfbarer Plan steckt.
Verboten werden außerdem irreführende Nachhaltigkeitsaussagen – etwa wenn sich eine Aussage nur auf einen Teil des Produkts bezieht oder gesetzliche Mindeststandards als besondere Nachhaltigkeitsleistung dargestellt werden. Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf unabhängigen Zertifizierungen oder staatlichen Regelungen beruhen.
Zudem rückt die Richtlinie die Lebensdauer von Produkten stärker in den Fokus: Unternehmen dürfen Produkte nicht künstlich schneller altern lassen oder Verbraucher unnötig zu frühem Austausch bewegen.
Vor dem Kauf müssen Verbraucher künftig besser informiert werden, unter anderem über:
- Haltbarkeit
- Reparierbarkeit und Ersatzteile
- Software-Updates
- Haltbarkeitsgarantien
- nachhaltige Lieferoptionen
